In Kapitel 6, Staffel 1 von Fortnite bietet eine einzigartige wöchentliche Quest den Spielern eine Wahl, eine Seltenheit in der Herausforderungsstruktur des Spiels. In dieser Anleitung wird erklärt, wie Sie die Quest abschließen, bei der Sie entscheiden müssen, ob Sie eine Oni-Maske verwenden oder wegwerfen möchten.
So entscheiden Sie: Benutzen Sie die Maske oder entsorgen Sie sie
Der zweite Satz wöchentlicher Herausforderungen bringt eine Wendung mit sich. Nachdem Sie eine versteckte Werkstatt gefunden, Kento besucht und ein Portal untersucht haben, müssen Sie entweder eine Feuer- oder eine Leere-Oni-Maske erwerben. Diese Masken sind während des gesamten Spiels leicht verfügbar und werden oft bei ausgeschiedenen Spielern gefunden, was diesen Teil der Quest relativ einfach macht. Die Belohnung von 25.000 XP ist leicht zu erreichen. Verschwinden Sie jedoch nicht sofort, nachdem Sie eine Maske in die Hand genommen haben!
Sobald Sie eine Maske erhalten haben, werden Sie in einer neuen Quest aufgefordert, „zu entscheiden, ob Sie die Maske verwenden oder sich von ihr befreien möchten“. Diese kryptische Formulierung ist absichtlich irreführend. Um die Quest abzuschließen, aktivieren Sie einfach entweder die Kraft der Maske oder entfernen Sie sie aus Ihrem Inventar.
Verwandt: Sprites und Segen in Fortnite Kapitel 6, Staffel 1 meistern
Auch wenn es eine Option ist, die Maske zu behalten, ist es ratsam, ihre Kraft sofort zu nutzen. Andere Spieler sind aktiv auf der Suche nach Masken und es ist eine gängige Taktik, Sie auszuschalten, um eine zu erhalten. Wenn Sie Ihre Maske zuerst aktivieren, stellen Sie sicher, dass Sie sich die XP sichern und in einem späteren Spiel nicht nach einer anderen Maske suchen müssen.
Das ist alles, was Sie brauchen, um zu entscheiden, ob Sie die Oni-Maske in Fortnite verwenden oder wegwerfen möchten. Weitere Questanleitungen finden Sie in unserer Anleitung zum Platzieren von Geisterzaubern, um mehr über Magie zu erfahren.
Fortnite ist auf mehreren Plattformen verfügbar, einschließlich Meta Quest 2 und 3.