Heim Nachricht Die Klage zwischen Stellar Blade und „Stellarblade“ macht es noch verwirrender

Die Klage zwischen Stellar Blade und „Stellarblade“ macht es noch verwirrender

Autor : Nora Apr 09,2022

Stellar Blade vs

Eine amerikanische Filmproduktionsfirma hat Sony und dem Entwickler Shift Up wegen des PS5-Action-Adventure-Hits Stellar Blade eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen.

Stellar Blade von „Stellarblade“ wegen Markenrechtsverletzung verklagtBeide Markenzeichen ordnungsgemäß registriert

Stellar Blade vs

Hochschalten, der Entwickler des PS5-Action-Adventure-Hits Stellar Blade und Sony wurden von einer Filmproduktionsfirma namens „Stellarblade“ verklagt. Das Filmunternehmen mit Sitz im US-Bundesstaat Louisiana, behauptete Markenrechtsverletzung und reichte die Klage Anfang des Monats bei einem Gericht in Louisiana ein.

Griffith Chambers Mehaffey, der Eigentümer der Filmfirma Stellarblade, behauptete, dass ihr Unternehmen, das sich auf „Werbespots“ spezialisiert habe , Dokumentationen, Musikvideos und Independent-Filme“ wurde durch die Verwendung des Namens „Stellar Blade“ durch Sony und Shift Up für das Spiel „beschädigt“. Mehaffey bemerkte weiter, dass die Verwendung des Namens die Sichtbarkeit ihres Unternehmens im Internet beeinträchtigt habe, und behauptete, dass es Kunden, die nach „Stellarblade“ suchen, jetzt schwerer fällt, relevante Informationen zu finden, weil Suchergebnisse „Stellar Blade“.

Mehaffeys Antrag beim Gericht beinhaltete Schadensersatz und Anwaltskosten sowie eine einstweilige Verfügung, die Shift Up und Sony daran hindern wird, das „Stellar Blade“ zu verwenden „ Warenzeichen und jede andere Abweichung des Namens in dieser Angelegenheit. Ebenso beantragte er beim Gericht, dass alle „Stellar Blade“-Materialien, die sich im Besitz der Spielefirmen befinden, an Mehaffey und seine Firma Stellarblade übertragen werden, damit sie sie „zerstören“ können.

Stellar Blade vs

Mehaffey registrierte die Marke „Stellarblade“ im Juni 2023 und stellte anschließend im darauffolgenden Monat eine Unterlassungserklärung an den Stellar Blade-Entwickler Shift Up aus. In der Klage behauptete Mehaffey, dass er seit 2006 Eigentümer der Website stellarblade.com sei, die seit 2011 im Zusammenhang mit dem Betrieb seiner Filmproduktionsfirma genutzt werde.

In einer Erklärung gegenüber IGN sagte Mehaffeys Anwalt, dass es „schwer vorstellbar sei, dass Shift Up und Sony nichts von den etablierten Rechten von Herrn Mehaffey wussten, bevor sie ihre identische Marke übernahmen.“ Zur weiteren Erläuterung: Stellar Blade wurde erstmals 2019 unter dem Arbeitstitel „Project Eve“ angekündigt und 2022 in „Stellar Blade“ umbenannt. Im darauffolgenden Januar 2023 hatte Shift Up Berichten zufolge „Stellar Blade“ registriert „Markenzeichen für das Blockbuster-PS5-Debüt des Studios. Inzwischen wurde festgestellt, dass Mehaffey die Marke „Stellarblade“ im Juni 2023 registriert hatte, Monate nachdem Shift Up den ähnlichen Namen angemeldet hatte.

Stellar Blade vs

„Herr Mehaffey hat sich registriert Er hat 2006 die Domain stellarblade.com erworben und verwendet seit fast 15 Jahren den Namen STELLARBLADE für sein Unternehmen. Wir glauben an einen fairen Wettbewerb, aber wenn größere Unternehmen die etablierten Rechte kleinerer Unternehmen missachten „Es liegt in unserer Verantwortung, einzustehen und unsere Marke zu schützen“, sagte Mehaffeys Anwalt in seiner Erklärung gegenüber IGN. „Die weitaus überlegenen Ressourcen der Angeklagten haben die Online-Suchergebnisse für STELLARBLADE faktisch monopolisiert, wodurch Herrn Mehaffeys seit langem etabliertes Unternehmen in die digitale Vergessenheit gedrängt und der Lebensunterhalt, den er sich über mehr als ein Jahrzehnt aufgebaut hat, gefährdet wird.“ Darüber hinaus argumentierte Mehaffey, dass beide Logos sowie der stilisierte Buchstabe „S“ in beiden Namen Gründe für die Angelegenheit seien und dass er sie als „verwirrend ähnlich“ beschrieben habe.

Zudem ist zu beachten, dass die Rechte eines Markeninhabers grundsätzlich auch rückwirkend gelten können, d

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